Waldbröler Hass-Poster verurteilt

Lothar Gothe ist seit Jahrzehnten gegen alte und neue Nazis aktiv. Als im vergangenen Winter auch in Gummersbach Menschen montags gegen die Corona-Schutzmaßnahmen „spazierten“ und dabei kein Problem damit hatten, dass Rechtsradikale mit ihnen marschierten, schrieb Lothar Gothe einen Leserbrief an die lokalen Zeitungen. In der Folge wurde er im Internet massiv diffamiert und bedroht.

Dagegen hat sich Lothar Gothe zur Wehr gesetzt und geklagt. Jetzt ist der Haupttäter, der auch in Waldbröl solche „Spaziergänge“ organisierte, vom Amtsgericht Waldbröl verurteilt worden. Im Folgenden Auszüge aus dem Urteil:

Der Kläger veröffentlichte in derZeitung „Kölnische Rundschau“ am 07.01.2022 einen Leserbrief, in dem er Stellung zu den Protesten nahm, die sich gegen diese Politik der Bundesregierung richteten. …

Daraufhin veröffentliche der Hass-Poster (im Urteil als „der Beklagte“ bezeichnet) ein halbstündiges Video auf Facebook, in dem er Lothar Gothe auf das Übelste beschimpfte und bedrohte (Zitate aus dem Urteil) :

„Lothar Gothe. Du bist ein elender Bolschewist. Ja, so ein richtiger Bolschewist. Das sind so ziemlich die schlimmsten Menschen, die es jemals gegeben hat und die es heute noch gibt. Ja
und für die Du kämpfst.“
„Ja weil ich habe ihm so viel persönlich zu sagen, was er uns Kindern, die ja in dem, in dem Bericht, wie er sagt, er kümmert sich ja auch um die Jugend und alles und so weiter und so fort. Nein, er vergiftet deren Seelen. Das Einzige, was er macht: er vergiftet deren Seelen. Das ist Lothar Gothe. Da ist nichts Menschliches dran an ihm. Hinterhältig, hinterfotzig. Wie es nur geht. Ja.“

„Dieses Video soll Lothar Gothe erreichen und es freut mich so unglaublich, dass dieser Typ, was ich gerade eben gepostet habe, dass er den Lothar Gothe sogar noch aufgenommen hat, mit in seiner Sendung auf YouTube. Ich find das so genial. Ich finde es fantastisch und es wird auch Zeit, dass er mal die Rechnung bekommt. Es ist vollkommen egal wie alt der Lothar ist. Er ist 71, er hat in diesen 70 Jahren genug, genug Mist gebaut, dass er mehr als eine Strafe verdient. Ja.“

Dies sind nur einige Auszüge aus dem im Urteil angeführten Tatbestand. Weiter heißt es im Urteil:

Der Kläger sah sich nach seinem Leserbrief und nach dem Hochladen des Videos Anfeindungen ausgesetzt (vgl. auch Anlage K4, Bl. 38 f. d. A.).

… Die zulässige Klage ist begründet. …

Der Beklagte hat durch die Aussagen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers verletzt. …

Der Beklagte kann sich in Bezug auf seine Aussagen nicht auf freie Meinungsäußerung berufen.

Der Anspruch auf Unterlassung in Bezug auf die Äußerung, es werde Zeit, dass der Kläger mal die Rechnung bekomme und mehr als eine Strafe verdiene, ergibt sich aus §§ 823 Abs. 2, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB i.V.m. 8 241 StGB.
Die im Zusammenhang zu verstehende Aussage, der Kläger solle „mal die Rechnung“ bekommen und verdiene „mehr als eine Strafe“, ist nach Ansicht des Gerichts als Bedrohung mit einer gegen ihn gerichteten Tat gegen die körperliche Unversehrtheit i.S.d. 8 241 StGB aufzufassen.

Der Poster der Hass-Videos wurde verurteilt, das Video zu löschen und natürlich die Kosten des Verfahrens zu tragen, zudem muss er eine Geldstrafe zahlen. Heute (8.11.2022) war das Video auf Facebook noch abrufbar. Jetzt müsste also Punkt 4 des Urteils greifen:

4. Dem Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Ziffer 1 und gegen Ziffer 3 ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000,00 EUR oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten im Einzelfall angedroht.

Die Lokalpresse hatte am 3.11.2022 berichtet, dass der Täter verurteilt wurde, weil er die Aufmärsche („Spaziergänge“) in Waldbröl organisiert hatte, ohne sie anzumelden. Die massive Beleidigung und die Bedrohung von Lothar Gothe wurden leider mit dem Satz „Zudem hatte ein Bergneustädter in diesem Zusammenhang wegen einer öffentlichen Beleidigung Anzeige gegen den 56-jährigen erstattet“ nur am Rande erwähnt. Wir meinen, dass Lothar Gothes couragiertes Auftreten gegen Hass im Netz und das Urteil mehr Beachtung finden sollten.

Der Beitrag von Lothar Gothe und das vollständige Urteil ist auf www.lothargothe.de zu finden.

Nachtrag 16.11.2022: Nach eigenem Bekunden muss der Hass-Poster ab der nächsten Woche für 27 Tage in Haft. Ob es dabei um nicht bezahlte Gerichtskosten geht oder tatsächlich um das nicht gelöschte Video, ist nicht ganz klar. Er scheint aber nichts gelernt zu haben, sondern inszeniert sich selbst als verfolgter Held.